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Logo vom Ingenieurbüro Bayco in Otterfing bei München
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Qualifikation von im elektrischen Prüffeld tätigen Personen

Der Betreiber vom elektrischen Prüffeld / elektrischen Prüfplatz ist im Rahmen seiner Auswahlverantwortung (§ 7 DGUV Vorschrift 1) zuständig, nur Personal mit ausreichender Qualifikation einzusetzen. Hierbei sind unter anderem folgende Qualifikationen zu berücksichtigen:

Elektrofachkraft (EFK)

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)

Wir helfen bei der Umsetzung!