Der Betreiber vom elektrischen Prüffeld / elektrischen Prüfplatz ist im Rahmen seiner Auswahlverantwortung (§ 7 DGUV Vorschrift 1) zuständig, nur Personal mit ausreichender Qualifikation einzusetzen. Hierbei sind unter anderem folgende Qualifikationen zu berücksichtigen:
Elektrofachkraft (EFK)
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Wir helfen bei der Umsetzung!